Von Cornelia Seng
Unter dem Titel „Leitkultur für Deutschland – was ist das eigentlich?“ hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen 10-Punkte-Plan in der BILD am SONNTAG vom 30.4.2017 vorgelegt. Er wolle damit zur Diskussion einladen, schreibt er. Das ermutigt mich zu offenen Anfragen. Im Oktober 2014 wurde die Initiative „Willkommen in Wermelskirchen“ gegründet als „Initiative von Christen für Flüchtlinge“. Mitglieder der beiden großen Kirchengemeinden sowie aller örtlichen Freikirchen unterstützen das Anliegen. Auch Vertreter aller im Stadtrat vertretenen Parteien außer der AfD arbeiten zum Teil sehr engagiert mit.
Die Initiative ist schnell gewachsen in unserer Stadt. Inzwischen arbeiten viele Geflüchtete selbst mit, die anderen Religionen angehören, und auch Menschen, die nicht religiös gebunden sind. So ist ein breites Bündnis für gelebte Nächstenliebe, Mitmenschlichkeit und Menschenwürde entstanden. Neben organisierten Einrichtungen wie Sprachkursen, einem Möbellager und einer Fahrradwerkstatt begleiten viele Menschen Geflüchtete zu den Ämtern. Da Wermelskirchen verkehrstechnisch schlecht angebunden ist, bringen viele Aktive mit dem eigenen PKW Flüchtlinge zu den Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bielefeld, Düsseldorf, Bonn etc. Auf dem Hintergrund dieser Erfahrungen sind meine Anfragen an den Bundesinnenminister und seinen „10-Punkte-Plan“ entstanden.
Punkt 1 beginnt Thomas de Maizière mit den Worten: „Wir legen Wert auf einige soziale Gewohnheiten. (…) Wir sagen unseren Namen. (…) Wir zeigen unser Gesicht. Wir sind nicht Burka.“ Warum, so möchte ich den Bundesinnenminister fragen, bleiben dann die Außenstellen des BAMF, in denen Flüchtlinge zur Anhörung geladen werden, völlig ohne erkennbare Beschilderung? Kein Hinweis, noch nicht mal ein Zettel im Fenster, weist z.B. in Bielefeld auf die Bundesbehörde hin. Von den Bediensteten bekommt man die Auskunft, das sei mit Absicht so, „auf Anweisung von oben“. Eine Bundesbehörde, die nach außen völlig anonym bleibt und als solche absolut nicht erkennbar ist? Wie war das, Herr Minister – „Wir zeigen Gesicht. Wir sind nicht Burka“?
In Punkt 3 nennt der Minister den Leistungsgedanken als grundsätzlich für Deutschland. „Wir sehen Leistung als etwas an, auf das jeder Einzelne stolz sein kann!“ Es dürfte auch Thomas de Maizière nicht entgangen sein, dass in den vielen Flüchtlingsinitiativen im Land viele Bürger engagiert sind. Wie auch bei uns in Wermelskirchen erteilen sie Flüchtlingen ehrenamtlich Deutschunterricht und setzen sich dafür ein, dass sie eine Lehr- oder Arbeitsstelle finden.
Nur zählen leider gute Deutschkenntnisse und ein fester Arbeitsplatz nicht, wenn es um Bleiberecht in Deutschland geht. Auch Menschen, die zuverlässig einer Ausbildung und Arbeit nachgehen, werden unter Umständen abgeschoben, sogar nach Afghanistan, wie wir wissen.
Weil es in Deutschland kein Einwanderungsgesetz gibt, in dem die Leistung zählt. Gilt der Leistungsgedanke der „deutschen Leitkultur“ nicht für Flüchtlinge? Warum, Herr Minister, so möchte ich fragen, schaffen Sie nicht endlich ein Bleiberecht für die, die Deutsch gelernt haben und fleißig arbeiten? Damit Menschen, die etwas leisten, auch ohne anerkannte Asylgründe sich eine Zukunft in Deutschland aufbauen können? Warum gibt es immer noch kein Einwanderungsgesetz mit einer Perspektive für die, die schon länger im Land sind und ihre Leistung in die deutsche Gesellschaft einbringen?
Zu Punkt 6: „Christlich“ ist unser Land heute nicht allein wegen der vielen Kirchtürme. Christlich ist vor allem gelebte Nächstenliebe. Christen, Vertreter der großen Kirchen (wie z.B. der Papst) und der Wohlfahrtsverbände mahnen zu einer anderen, menschenfreundlicheren Asylpolitik in Deutschland und in der EU. Die Asylpolitik muss deutlich erkennbar das Grundgesetz, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die UN-Kinderrechtskonventionen respektieren und umsetzen. Die Veränderungen im Asylrecht, die in den letzten zwei Jahren von der Bundesregierung vorgenommen wurden, z. B. die Einführung von „subsidiärem Schutz“ neben der Anerkennung als Asylberechtigter, liefen erkennbar nur auf eine Reduzierung der Flüchtlingszahlen hinaus. Das geht auf Kosten der Menschenrechte: Zum Beispiel wurde der Familiennachzug erheblich eingeschränkt, obwohl nach Artikel 6 des Grundgesetzes „die Familie Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat hat“.
Ich bin in Deutschland geboren. Dafür kann ich nichts. Ich bin in Deutschland zur Schule gegangen, habe Goethe gelesen und an manchen Orten habe ich Heimatgefühle. Ich bin mir aber sicher, dass unter dem Dach des Grundgesetzes auch Menschen aus anderen Kulturkreisen in Deutschland Platz haben. Menschen, die Hafis gelesen haben und die Heimat mit anderen Gefühlen verbinden als ich. Man muss sich nicht erst auf eine Kultur einigen, um gemeinsam in einer Demokratie leben zu können. In einer Demokratie ist Platz für viele Kulturen unter dem einen Grundgesetz.
Unter dem Dach des Grundgesetzes, wo Männer und Frauen die gleichen Rechte haben, jeder seine Religion frei wählen darf und seine Meinung äußern darf, darf jeder auch seine mitgebrachte Kultur leben. Nur muss das Grundgesetz auch in behördlichem Handeln deutlich umgesetzt werden.
Dazu sind deutsche Behörden verpflichtet. Die zahlreichen Gerichtsurteile gegen die Entscheidungen des BAMF belegen, dass die Behörde, sagen wir vorsichtig, unzureichend arbeitet. Abgelehnte Asylanträge und angedrohte Abschiebungen belegen, dass die UN-Kinderrechtskonventionen keinen Eingang in Erlasse und Entscheidungen gefunden haben. Der Schutz der Familie wird einfach „ausgesetzt“. Was wir als Integrationsleistung von anderen verlangen, sollten wir zuerst selber deutlich vorleben. Die Würde jedes Menschen ist unantastbar! Bitte setzen Sie das konsequent in der deutschen Asylgesetzgebung und im Handeln Ihrer Behörde um, Herr Minister!