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Was sagt das Grundgesetz zum Familiennachzug

Alia Ahmad.

Die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte gelten für Staatsbürger und Ausländer gleichermaßen. So heisst es im ersten Absatz: “Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.”

Der Artikel 3 des Grundgesetzes unterstreicht dies: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich”. Demzufolge gelten die in den darauffolgenden Artikeln niedergeschriebenen Grundrechte für alle in Deutschlang lebenden Menschen. Dazu zählen unter anderem die in Artikel 6 zu Ehe, Familie und Kindern verbrieften Grundrechte: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. […] Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.”

Wie ist die aktuelle Diskussion um die verschärften Bedingungen für den Familiennachzug subsidär Schutzberechtigter vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund einzuordnen? Ist es nicht erstaunlich, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland Gesetze und Ausführungsbestimmungen erlassen werden, die sich nur schwer mit dem Grundgesetz und den in ihm festgeschriebenen Rechten vereinbaren lassen? Gelten diese Grundrechte etwa nur für manche, stehen nur manche Familien “unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung”? Die Behauptung, es ginge lediglich darum, die Familienzusammenführung in einem rechtsstaatlichen Rahmen zu organisieren, verschleiert die Tatsache, dass hier dem Geist des Grundgesetzes zuwider gehandelt werden soll, um rechten Gruppierungen entgegenzukommen. Ihre Fundamentalopposition gegen den Familiennachzug untermauern sie mit fadenscheinigen Argumenten, die nur bereits Überzeugte überzeugt. Nicht überzeugen lassen sich davon jedoch all jene Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Deutschlands , welche die universellen humanistischen Werte hochhalten anstatt sie Partikularinteressen unterzuordnen.

Natürlich gibt es Gründe für die Angst, welche die die wachsende Zahl von Flüchtlingen bei einigen hervorruft. Aber diese Angst sollte sie nicht blind machen für die bemerkenswerten Erfolgsgeschichten von Flüchtlingen: Sogar Menschen, denen nur subsidärer Schutz zuerkannt wurde, ist es gelungen auf dem Arbeitsmarkt Fuss zu fassen und so von Sozialhilfeempfängern zu Steuerzahlern zu werden.

“Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen” heisst es in der Präambel des Grundgesetzes,  “hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.” Seit der Verabschiedung des Grundgesetzes hat Deutschland verschiedene internationale Übereinkommen unterschrieben und ratifiziert, welche die dort niedergeschriebenen humanitären Werte stärken, darunter die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und  deren Ergänzung, das “Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge” von 1967. Werden Partikularinteressen diese Geschichte des Humanismus an den Rand drängen und die Deutschen dazu bringen, ihre “Verantwortung vor Gott und den Menschen” aufzugeben? Oder werden der Geist des Grundgesetzes sowie die in ihm verkörperten Werte und Ideale stärker sein als eine vorübergehende politische Verführung?

Mirko Vogel, Mahara-Kollektiv, vogel@mahara-kollektiv.de

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